Eine Welt voller Metta‏*

 

Wir ermöglichen allen Interessierten, die im Kontext von Triratna in Deutschland Buddhismus praktizieren, ihre Metta‑Praxis zu vertiefen.

Ideen
verwirklichen

Die Metta-Praxis-Stiftung setzt sich für Projekte im Kontext der buddhisti­schen Gemeinschaft Triratna ein, die geeig­net sind, den Buddhis­mus in Deutsch­land zu för­dern. Dazu gehören beispiels­weise internationale Treffen, Unter­stüt­zung von Gruppen­leitern, Ausbildungs­kosten, Reno­vie­rungs­kosten von Immobilien oder der Unter­halt und die Pflege von buddhis­ti­schen Einrich­tungen.

Einander
unterstützen

Die Metta-Praxis-Stiftung unterstützt Personen, die regelmäßig Meditation oder Buddhismus im Kontext von Triratna lehren sowie Mit­glieder des Buddhisti­schen Ordens Triratna bei der Bewältigung von zeitlich begrenzten finan­ziellen Not­situa­tionen, wie etwa bei Umzugs­kosten oder medizini­schen Hilfsmitteln.

Praxis
vertiefen

Wir fördern Personen, die ein mehr­monat­liches Retreat in einem der Triratna-Retreat-Häuser machen wollen und die damit verbundenen Kosten nicht alleine tragen können. Aber nicht nur das: Wir unter­stützen auch die Retreat-Häuser, um Menschen ein günstigeres oder kostenfreies Retreat zu ermöglichen.

Über die Metta-Praxis-Stiftung

Die Metta-Praxis-Stiftung wurde von Klaus Stock, Suvarnadipa, gegründet und befindet sich in der Treuhänder­schaft des Buddhisti­schen Zentrums Essen.

Ihr Zweck ist die Förde­rung religiöser Zwecke und der Bildung auf dem Gebiet des Buddhis­mus, ins­be­sondere im Kontext der Buddhis­ti­schen Gemein­schaft Triratna in Deutschland. Die Stiftung über­nimmt auch einen Bildungs­auftrag im Sinne einer öffent­lichen Auf­klä­rungs­arbeit über die buddhis­ti­sche Lehre.

Die Stiftung ist als gemeinnützig aner­kannt und daher berechtigt, Spenden­beschei­ni­gun­gen auszu­stellen.

Isabella F.:

„Das ganze Leben intensiv der spirituellen Praxis widmen – das darf ich für drei Monate auf dem Dharma Life Course in Adhisthana in England erleben. Mein Plan ist sehr heraus­fordernd, doch glück­licher­weise werde ich finanziell von der Metta-Praxis-Stiftung unter­stützt. Dafür bin ich sehr dankbar und hoffe, dass nach mir noch viele andere diese Unter­stützung erhalten werden.“

 

Metta transformiert die Welt

Metta bedeutet so viel wie liebende Güte, Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Groß­zügig­keit, Geduld, Hilfs­bereit­schaft, Verständnis.

Was uns Menschen eint ist das Sehnen nach Glück. Im tiefsten Herzen hegen wir den Wunsch nach Ver­bun­den­heit. Metta ist die grund­legende Solidarität, die uns mit anderen verbindet.

Auch wenn wir nach Ver­bun­den­heit streben, können gegen­wärtige gesell­schaft­liche Proble­me wie der Klima­wandel, die Flücht­lings­krise oder Hunger auf der Welt beim Einzelnen zu einem Gefühl von Über­wältigung, Getrennt­sein bis hin zur Einsam­keit führen. Als Ant­wort darauf flüchten viele in den Konsum und kurz­fristig verfüg­bare sinn­liche Befriedi­gungen.

Durch die Entwicklung von Metta verwirklichen wir unseren innigsten Wunsch nach Ver­bunden­heit. Jeder von uns kann Metta prakti­zieren und die Praxis des Einzelnen überträgt sich auf alle anderen Wesen. Dadurch trans­formieren wir die Welt.

 

Die Welt braucht dein Metta

Wenn du unsere Vision einer verbundenen Welt
in Solidarität mit allen Wesen teilst, dann hilf mit deiner Spende!

Kontoverbindung

Metta-Praxis-Stiftung

 

 

Förderung beantragen

Du brauchst Unterstützung bei der Vertiefung deiner Praxis?
Du denkst, dass ein Retreat oder eine ähnliche Fortbildung dein spirituelles Wachstum fördern könnte?
Dir fehlen aber die ausreichenden Mittel?
Dann besprich deine Idee mit einem dir bekannten und vertrauten Ordens­mitglied.

Stelle anschließend per E-Mail oder postalisch einen Förder­antrag an die Metta-Praxis-Stiftung.
Dein Antrag sollte folgende Informa­tionen beinhalten:

  • Name des Ordens­mitglieds, das den Antrag unterstützt
  • Zweck und Zeitraum des zu fördernden Vorhabens
  • Höhe des benötigten Betrags
  • Höhe des Eigenanteils
  • Soll es ein Darlehen oder/und ein Zuschuss sein?

Der Stiftungsrat beschließt, ob und unter welchen Bedin­gun­gen der Antrag angenommen wird. Bei positivem Beschluss passiert Folgendes:

  • Wir garantieren dir einen bestimmten Förder­betrag.
  • Gleichzeitig bitten wir dich darum, einen Spendenaufruf zu starten. Diesen kannst du zum Beispiel in deiner Familie, in deinem Freundes- und Bekannten­kreis durch­führen.
  • Von der Stiftung wird zeitnah an einen aus­gewählten Personen­kreis ebenfalls ein Spenden­aufruf platziert.
  • Die Spenden sollen auf das Konto der Stiftung über­wiesen werden.
  • Auf Wunsch kann eine steuer­lich absetzbare Spenden­bescheini­gung ausgestellt werden.
  • Nach Ablauf der Frist bzw. zum gewünschten Zeitpunkt wird der zugesagte Förder­beitrag an den/die Antrag­steller(in) ausbe­zahlt, unabhängig davon, wie viel durch den Spenden­aufruf eingenommen wurde.
  • Sollte die Summe der einge­gangenen Spenden den zuge­sagten Betrag über­steigen, setzen wir die Spenden­gelder für zukünf­tige Projekte ein. Möge dies zum Wohle aller häufig geschehen!